https://www.osua.ch/de/information/elternabc/
21.12.2024 17:00:07


AbkürzungenNach oben

ask Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf Aargau
Bez Bezirksschule
DaZ Deutsch als Zweitsprache
EF Elternforum
FLP Fachlehrperson
FTW Flexible Themenwoche
KJPD Kantonaler Jugendpsychologischer Dienst
KLP Klassenlehrperson
KSB Kantonale Schule für Berufsbildung Baden (Brückenangebot)
LENA Lehrstellennachweis des Kantons Aargau
LO LehrerOffice (Verwaltungssoftware für LP / SV / SL)
LP Lehrperson
PDAG Psychologische Dienste Aargau
SchulG Schulgesetz
SeReal Sekundar- und Realschule
SHP Schulische Heilpädagogik
SL Schulleitung
SPD Schulpsychologischer Dienst
SSA Schulsozialarbeit
SuS Schülerinnen und Schüler
SV Schulverwaltung
VOVS Verordnung Volksschule
   
   
   
   
   

 

AbsenzenNach oben

Krankheitsbedingte Absenzen sind der Schulverwaltung durch die Eltern / Erziehungsberechtigten telefonisch vor der ersten Lektion unter der Telefonnummer +41 56 269 21 45 zu melden. Gemeldete Absenzen werden durch die Schulverwaltung im LO erfasst. Nicht gemeldete Absenzen gelten als unentschuldigt.

Die Schulverwaltung ist telefonisch ab 07:15 Uhr erreichbar.

 

Als Entschuldigungsgründe für das Fernbleiben vom Unterricht gelten:

Die SuS müssen nach jeder Absenz (bei Urlaub im Voraus) der KLP unaufgefordert die von den Eltern / Erziehungsberechtigten unterschriebene Absenzenkarte vorweisen.

Die SuS müssen nach jeder Absenz von länger als einer Woche oder auf Verlangen der KLP oder der SL ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

siehe auch --> Schulordnung

Kontakt: E-Mail Schulverwaltung

AdressänderungNach oben

Bei einem Umzug / Wegzug innerhalb des Schulkreises melden Sie bitte die Änderung der Adresse schnellstmöglich der Schulverwaltung (mindestens eine Woche vor dem Umzug).

siehe auch --> Anmeldung an die OSUA

Kontakt: E-Mail Schulverwaltung

Aerztliche VorsorgeuntersuchungNach oben

 

Während der Schulzeit gibt es zwei ärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Ziel ist, die gesunde Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu fördern.

--> Informationen zum Thema "Ärztliche Vorsorgeuntersuchung"

Allgemein VolksschuleNach oben

Der Unterricht an den staatlichen Schulen ist während der obligatorischen Schulzeit kostenlos. Die Gemeinden geben den SuS die Lehrmittel- und Schulmaterialien unentgeltlich ab. Knaben und Mädchen erhalten das gleiche Bildungsangebot. Sie werden in allen Fächern gemeinsam unterrichtet.

Anmeldung an die OSUANach oben

Bitte melden Sie sich bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde frühzeitig bei unserer Schulverwaltung, damit diese die notwendigen Vorbereitungen zur Aufnahme Ihrer Kinder an die OSUA vorbereiten kann (mindestens zwei Wochen vor Eintritt in die OSUA).


Wir benötigen von Ihnen die folgenden Angaben:


Sobald die notwendigen Angaben vorliegen, wird die Klassenzuteilung vorgenommen und Ihnen umgehend die schriftlichen Anmeldeunterlagen zugestellt.

Kontakt: E-Mail Schulverwaltung

Dokument: Personalblatt_leer_online.docx (docx, 53.7 kB)

AnsprechpartnerNach oben

FLP

Sind die erste Anlaufstelle, wenn sich ein Anliegen auf ein spezielles Fach bezieht.

KLP

Ist die erste Anlaufstelle für schulische Anliegen der Eltern / Erziehungsberechtigten.

SL

Steht den Eltern zur Verfügung, wenn diese Fragen besprechen möchten, welche die ganze Stufe betreffen oder wenn die Gespräche mit einer LP nicht zur Einigung geführt haben. Die SL hat eine vermittelnde Funktion. Ziel ist es, gemeinsam einen Weg zu finden, bei dem das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Die SL ist für die Eltern/Erziehungsberechtigten da, wenn diese ein Anliegen haben, das sich auf die ganze OSUA beziehen oder wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten mit den LP keine Lösung gefunden haben.

KSVO

Der Kreisschulvorstand ist zuständig für die strategische Führung der OSUA und für politische Themen. Sie steht den Eltern/Erziehungsberechtigen zur Verfügung, wenn diese mit der SL nicht einig sind. Zudem können Eltern mit allgemeinen schulpolitischen Anliegen an den Kreisschulvorstand gelangen.

SV

Hilft den Eltern/Erziehungsberechtigten in administrativen Fragen (Auskünfte über Termine, Bestätigungen für Kinderzulagen für SuS über 16 Jahre, usw.) und ist diejenige Stelle, an welche die Absenzen von SuS zu melden sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Kontaktaufnahme siehe auch --> Kontakt
 

 

AufgabenhilfeNach oben

Bei Bedarf informieren sich die Eltern bei der KLP

Aufnahme an Mittelschulen ab SJ 22/23Nach oben

 

Ab Schuljahr 2022/23 erfolgen die Übertritte an die Mittelschulen und Berufsmittelschule erstmals auf der Grundlage der Noten in den Fächern nach neuem Aargauer Lehrplan.

Die Aufnahmebedingungen ab Schuljahr 2022/23 werden im untenstehenden Merkblatt erläutert:

Dokument: BKSVS_info_uebertritt_OS_MS_deutsch__ab_SJ_2223.pdf (pdf, 137.2 kB)

Auftreten von SuSNach oben

Wir erwarten, dass die Kinder und Jugendlichen ausgeruht, gut ernährt und korrekt, sowie den Witterungsverhältnissen angepasst gekleidet zur Schule kommen (VOVS §25d). Sportkleidung (Trainingsanzüge, Trainer- bzw. Turnhosen usw.) wird ausschliesslich im Sportunterricht getragen.

siehe auch --> Schulordnung

Ausgewogene ErnährungNach oben

 

Gesundes Essen gibt Ihrem Kind Energie. Energie braucht es, um zu lernen, entdecken, spielen und wachsen.

--> Tipps mit denen  gesundes Essen richtig Spass macht.

AustrittsuntersuchNach oben

Mit dem schulärztlichen Dienst und den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wird die Gesundheit von Aargauer Schülerinnen und Schüler gefördert mit dem Ziel Erkrankungen zu verhindern. Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen finden  in der Regel bei der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. beim eigenen Kinder-oder Hausarzt statt.

Während der Oberstufen-Schulzeit findet diese in der 2. oder 3. Oberstufenklasse statt. Diese Untersuchung beinhaltet neben der körperlichen Untersuchung ein Beratungsgespräch, in dem individuelle Fragen zu Gesundheit und Prävention besprochen werden können.

Kinder und Jugendliche, die bis zu der von der Schule kommunizierten Frist keine Untersuchung vorgenommen haben, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt untersucht.

Die entsprechenden Formulare werden von der Schule an die SuS abgegeben und die Fristen werden direkt mitgeteilt.

Folgende Unterlagen müssen zum Besuch bei Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt mitgenommen werden:

- Ausgefüllter Gutschein
- Ärztliches Befundblatt
- Ausgefüllter Jugendfragebogen
- Impfausweis
- Brille, Hörgeräte oder andere Hilfsmittel

Nach der Untersuchung muss eine Kopie des von der Ärztin bzw. vom Arzt unterschriebenen Gutscheins an die Klassenlehrperson oder auf der Schulverwaltung abgegeben werden.

 

 

 

 

Dokumente:Austrittsuntersuch - Elterninformation (pdf, 469.6 kB)
Gutschein mit Logo (pdf, 35.1 kB)
Jugendfragebogen (pdf, 166.3 kB)
Ärztliches Befundblatt (pdf, 65.8 kB)

BerufsbildungNach oben

Die Berufslehre ist in der Schweiz der übliche Weg, einen Beruf zu erlernen. Ungefähr 2/3 aller SuS schlagen diesen Weg ein. Eine abgeschlossene Berufslehre (über 300 Berufe) bildet die Voraussetzung für den Eintritt in den Arbeitsmarkt. Begabte und leistungswillige Jugendliche, welche eine Berufslehre absolvieren, können zu-sätzlich zum Pflichtunterricht an der Berufsmittelschule einen ergänzenden Unterricht besuchen und die Berufsmaturität erreichen. Mit diesem Abschluss ist der Zugang zum Studium an der Fachhochschule möglich.

BerufswahlNach oben

Schnupperlehren, Berufsmessen, Informationstage und Kontakte mit ask sowie die Nutzung des Lehrstellenportals LENA sind zentrale Elemente zur Berufswahl- und Lehrstellenfindung. Den SuS sind diese Anlässe in der Regel nach begründetem Gesuch zu bewilligen. Offene Lehrstellen im Unteren Aaretal finden sich in erster Linie in der Lokalzeitung "Die Botschaft", auf Berufsberatung.ch und dem Lehrstellennachweis des Kantons Aargau (LENA).

Regelung an der OSUA zur Berufswahl- und Lehrstellenfindung:

Dokument: Dispensationsgesuch_Schnupperlehre.pdf (pdf, 60.5 kB)

BeschwerdeNach oben

Im Falle einer Beschwerde seitens der SuS oder der Eltern / Erziehungsberechtigten kann das unten angehängte Beschwerdeformular verwendet werden.

Dokument: Beschwerdeformular.pdf (pdf, 134.3 kB)

BesuchstageNach oben

siehe auch --> Schulbesuchstage

BewegungNach oben

 

Kinder und die meisten Jugendlichen bewegen sich gerne und häufig, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. Regelmässige Bewegung ist Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

--> Tipps zum Thema "Bewegung"

Brückenangebote (12. Schuljahr)Nach oben

Die Mehrheit der Jugendlichen beginnt nach der obligatorischen Schulzeit mit der Berufsbildung. Manche Jugendliche brauchen jedoch zusätzliche Unterstützung beim Einstig in die Berufswelt. Sie können sich bei der KSB für ein kantonales Brückenangebot anmelden. Diese dauert in der Regel 2 Jahre. Dieses Angebot unterstützt die Jugendlichen dabei, den für sie passenden Beruf zu finden, fehlendes schulisches Wissen aufzuarbeiten sowie ihr Lern- und Arbeitsverhalten zu verbessern.

Bei allfälligen Fragen zum Angebot und/oder der Anmeldung steht Ihnen die KLP zur Verfügung.

DaZNach oben

Der Deutsch-Stützunterricht ist ein Integrationsangebot des Kantons Aargau für alle Kinder, deren Muttersprache weder Schweizerdeutsch noch Deutsch ist. Der Unterricht ist unentgeltlich und wird maximal vier Jahre gewährt, beginnend im Kindergarten.

Neu eingereiste, fremdsprachige SuS haben Anrecht auf ein Jahr Intensivunterricht (4 Lektionen pro Woche) und während 3 Jahren Stützunterricht (2 Lektionen pro Woche).

Dienstweg / EskalationsstufenNach oben

Für Fragen zum Unterricht oder zu Problemen Ihres Kindes in der Klasse, wenden Sie sich in erster Linie an die entsprechende Fachlehrperson. Sollten keine Lösungen gefunden werden können, wenden Sie sich an die Klassenlehrperson. Erst in dritter Instanz, wenden Sie sich an die Schulleitung.

Die Einhaltung dieses Instanzenweges ermöglicht, dass Probleme sachlich und pragmatisch gelöst werden können.

siehe auch --> Ansprechpartner

Digitale MedienNach oben

 

Computer, Smartphones und weitere digitale Medien gehören zu unserem Alltag. Sie faszinieren Kinder und Jugendliche. Wie können Sie als Eltern Ihre Kinder und Jugendliche begleiten?

--> Tipps zum Thema "Digitale Medien"

Dolmetscher / KulturvermittlerNach oben

Wenn die Schule für ein Elterngespräch einen Dolmetscher / eine Dolmetscherin verpflichtet, kommt diese für die Kosten des Dolmetschereinsatzes auf. Bringen die Eltern eine Person (zur Übersetzung) zum Elterngespräch mit, gehen die Auslagen zu deren Lasten.

Eintritt / Übertritt ins die OberstufeNach oben

Die OSUA befindet sich an einem Standort in Klingnau. Sie umfasst alle drei Niveaus (Bez, Sek und Real), deren Abteilungen (Klassen) in verschiedenen Gebäuden unterrichtet werden. Die OSUA wird von allen Primar-SuS der Gemeinden Döttingen, Klingnau und Koblenz besucht.

siehe auch --> Promotionsverordnung

Elternabend / ElterngesprächeNach oben

Von der Schule (KSPF, SL, KLP) einberufene Elternabende/Elterngespräche sind für Eltern/Erzie-hungsberechtigte obligatorisch wahrzunehmen (SchulG § 35, § 36a, Abs. 2).

LP haben die Eltern / Erziehungsberechtigten über das Unterrichtsgeschehen, die Schülerleistun-gen, Anlässe, Schulreisen, Klassenlager zu informieren. Umgekehrt haben auch die Eltern / Erziehungsbe-rechtigten die LP über Verhaltensänderungen ihres Kindes oder über Ereignisse (Umzüge, Trennungen, Änderungen im Sorgerecht usw.) die sich in dessen Umfeld abspielen, zu informieren, soweit dies für den Schulalltag von Bedeutung ist (SchulG § 36a, Abs.1).

Elternabende sind bei Lehrpersonen- oder Stufenwechsel obligatorisch und werden meistens zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt. In den übrigen Fällen können, anstelle von Elternabenden, auch Einzelgespräche mit allen Eltern erfolgen.

Suchen Sie von sich aus immer den direkten Kontakt mit der Lehrperson!

ElternforumNach oben

Die OSUA hat ein Elternforum. Das bestehende Konzept wird derzeit überarbeitet. Für Fragen stehen Ihnen die SV, SL oder zuständige LP zur Verfügung.

ErreichbarkeitNach oben

siehe auch --> Kontakt

Ethik und ReligionNach oben

Ethik und Religionen ist ein Schulfach und wird von LP unterrichtet. Das Fach bezieht sich nicht auf eine Konfession. Das Fach richtet sich nach dem kantonalen Lehrplan und ist obligatorisch für alle SuS der 1. + 2. Klasse der Oberstufe.

FerienplanNach oben

Die Feriendaten (Beginn/Ende) bis zum Jahr 2029 finden Sie unter "Aktuelles" --> "Ferienplan"

FundgegenständeNach oben

Es ist hilfreich, wenn die SuS persönliche Gegenstände mit ihrem Namen beschriften. Fundgegen-stände werden drei Monate lang aufbewahrt. Bei Bedarf wenden sich die SuS direkt an die KLP bzw. an den zuständigen Hauswart.

Gesunde ZähneNach oben

 

Zähne sind für die Gesundheit und das Wohlbefinden sehr wichtig. Gründliches Zähneputzen und jährliche Kontrolluntersuchungen sorgen dafür, dass die Zähne gesund bleiben. Gesunde Zähne tragen zu einer guten Entwicklung bei und helfen beim Kauen und Sprechen.

--> Tipps zum Thema "Gesunde Zähne"

Getrennt lebende ElternNach oben

Das Sorgerecht ist ein "Alleinvertretungsrecht", d.h. auch für den anderen sorgeberechtigten Elternteil bindend. Sorgeberechtigte Eltern müssen sich gegenseitig absprechen, bevor sie mit der Schule kommunizieren.

Die Schule darf nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil verkehren, meist mit dem Obhutsinhaber.

Nicht sorgeberechtigte Eltern haben Anspruch auf Auskunft über "Zustand und Entwicklung ihres Kindes in der Schule" (ZGB §275a). Es sind keine Einmischungen und Kontrollen bei der Schule zulässig.

Gewaltprävention SIGNach oben

Seit 2018 arbeitet die OSUA mit dem Schweizerischen Institut für Gewaltprävention (SIG) zusammen. Hierbei wird einerseits mit SL sowie dem Lehrerkollegium und andererseits direkt mit den Klassen oder einzelnen SuS gearbeitet.

Gutes HörenNach oben

 

Ohren und Augen sind unsere wichtigsten Sinnesorgane. Deshalb ist es wichtig, ihnen Sorge zu tragen. Hörprobleme brauchen frühzeitige Behandlungen.

--> Tipps zum Thema "Gutes Hören"

Gutes SehenNach oben

 

Mit den Augen entdecken Kinder die Welt. Die Augen entwickeln sich bis zum zehnten Lebensjahr und brauchen regelmässige Kontrollen.

--> Tipps zum Thema "Gutes Sehen"

HaltungNach oben

Der Umgangston an der OSUA ist geprägt von Anstand und Respekt gegenüber den Menschen, der Natur als auch dem öffentlichen und privaten Eigentum.

HausordnungNach oben

Sämtliche Informationen zur Hausordnung Schulareal und Schulhäuser OSUA finden Sie im unten angehängten Dokument.

Dokument: Def._Hausordnung_per_10.2.2020_OSUA.pdf (pdf, 47.8 kB)

ImpfenNach oben

In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdepartement werden jährlich verschiedene Impfungen durch-geführt. Die OSUA informiert die Eltern über die Durchführung. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ihr Kind für die jeweilige Impfung anzumelden.

Die Schulimpfungen werden im Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales vom Impfdienst der Lungenliga Aargau in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt. Im Zweijahreszyklus können Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Oberstufenklasse (10. und 11. Schuljahr) kostenlos geimpft werden. Der Impftermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Selbstverständlich können die Impfungen auch beim eigenen Haus- oder Kinderarzt durchgeführt werden (kostenpflichtig).

ImpfungenNach oben

 

Während der Schulzeit werden einige Impfungen empfohlen. Sie schützen vor Infektionskrankheiten.

--> Informationen zum Thema "Impfungen"

Dokumente:2024-einverstaendniserklaerung-hpv-und-hepatitisb (pdf, 98.9 kB)
llag_hepatitisb_broschuere (pdf, 2236.7 kB)
llag_elterninformation_hpv (pdf, 60.7 kB)
flyer_hpv-impfung_bag_deutsch (pdf, 1168.3 kB)

InstumentalunterrichtNach oben

Für den weiterführenden Instrumental- und Ensembleunterricht sind die Musikschulen zuständig.

siehe auch --> Musikschule

Dokumente:Anmeldeformular für auswärtige Kinder_2024 (pdf, 91.6 kB)
Anmeldeformular für einheimische Kinder_24 (pdf, 91.5 kB)
Anmeldung Ensemble 2024 (pdf, 148.0 kB)
Adressen Musiklehrer_24_25 (pdf, 36.5 kB)
Orientierungsblatt_24 (pdf, 84.1 kB)

Integrative SchulungNach oben

Seit dem Schuljahr 2013/2014 wird an der OSUA integrativ unterrichtet. Dies bedeutet, dass es keine Kleinklassen mehr gibt und alle Kinder und Jugendlichen die Regelklasse besuchen. Die KLP werden in der täglichen Arbeit. wenn immer möglich von SHP und Assistenzen unterstützt. Mittels Standortbe-stimmungen, individuellen Lernzielvereinbarungen und Förderplänen werden die SuS in ihrem Lernen unterstützt und in ihrer Entwicklung gefördert.

Kosten für verlorene DokumenteNach oben

Für verlorene oder zu reproduzierende Dokumente werden folgende Gebühren erhoben:
   
- Ersatz Absenzenkarte CHF 05.00
- Ersatz Zeugnismappe CHF 20.00
- Ersatz Neudruck Zeugnis CHF 50.00
- Ersatz nicht zurückgebrachter Medien der Regionalbibliothek CHF 25.00 + Wiederbeschaffungspreis
   
   
   

 

 

Krankheit LehrpersonNach oben

Ist eine Lehrperson erkrankt, wird von der Schule wenn immer möglich der Unterricht aufrechterhalten. Es kann in Einzelfällen zu Unterrichtsausfall von einzelnen Lektionen kommen.

LagerNach oben

Es gibt verschiedene Arten von Lagern:  
   
- Klassenlager Findet jeweils zu Beginn oder gegen Ende des letzten Schuljahres statt
- Sportlager Findet jeweils zu Beginn des Schuljahres mit allen SuS der 2. Oberstufe statt
   
   
   

 

LauskontrolleNach oben

Läusebefall kann immer und überall vorkommen und alle SuS betreffen. Kein Grund sich schämen zu müssen oder für mangelnde Hygiene. Wenn Sie bei ihrem Kind Kopfläuse entdecken, informieren Sie umgehend die KLP Ihres Kindes und die Eltern von Spielkameraden/-innen. Kontrollieren Sie alle Familienmitglieder. Dies ist der beste Weg, Ihre Familie und andere SuS zu schützen. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.lausinfo.ch. Bei Lausbefall oder Verdacht auf diesen, melden Sie sich umgehend bei der Schulverwaltung.

LehrplanNach oben

Nähere Informationen zum Lehrplan 21 erhalten auf untenstehender Homepage:

Lehrplan 21 Aargau

Mobile Geräte (Smartphones / Tablets)Nach oben

Gebrauch von Mobiltelefonen und anderen digitalen Endgeräten an der OSUA

Der Gebrauch von Mobiltelefonen und anderen digitalen Endgeräten ist auf dem Schulareal als auch in den Schulhäusern, mit spezifischen Ausnahmen.

Die Regelungen während der Unterrichtszeit entnehmen Sie der Weisung, gültig ab 12. Februar 2024.

Dokument: Weisung Umgang mit Handys an der OSUA - 12.02.2024 (pdf, 158.7 kB)

Nationaler ZukunftstagNach oben

Nach wie vor bestehen zum Teil falsche Rollenbilder von Mädchen und Knaben in der Berufswahl. Der jeweils im November stattfindende Nationale Zukunftstag ermöglicht es den Jugendlichen, ihre Zukunftsperspektiven zu erweitern. Mädchen und Knaben sollen früh für eine offene Berufswahl sensibilisiert werden. Er richtet sich an SuS ab der 1. Oberstufe.

Weitere Informationen finden sich auf www.nationalerzukunftstag.ch.

Dokument: 2021_Dispensationsformular.pdf (pdf, 118.7 kB)

PromotionsverordnungNach oben

Sämtliche Informationen zu den Bedingungen einer Promotion oder Remotion finden Sie in der unten angehängten Promotionsverordnung des Kantons Aargau.

Dokument: Elternbroschuere_Deutsch_Promotion.pdf (pdf, 500.5 kB)

Psychische GesundheitNach oben

 

Wir fühlen uns wohl, wenn wir körperlich und psychisch gesund sind. Deshalb ist es wichtig, auch die psychische Gesundheit zu pflegen und zu stärken.

--> Tipps zum Thema "Psychische Gesundheit"

Q-Halbtage - QuartalshalbtageNach oben

Urlaube bis 1 Tag und Q-Halbtage werden durch die Klassenlehrperson bewilligt. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson rechtzeitig.

Pro Quartal darf 1 Q-Halbtag bezogen werden.

Regelmässiger SchulbesuchNach oben

Alle Kinder und Jugendlichen, die im Kanton Aargau leben, unterstehen der Schulpflicht. Sie dauert elf Jahre. Der Kindergarten dauert zwei, die Primarschule sechs, die Oberstufe drei Jahre. Die Eltern/Er-ziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Wer ein Kind, für dessen Schulbesuch er verantwortlich ist, nicht zur Schule schickt, kann mit Busse bestraft werden.

Satzungen Gemeindeverband OSUANach oben

Die vollständigen Satzungen des Gemeindeverbandes OSUA finden Sie im untenstehend angehängten Dokument.

Dokument: Satzungen_Gemeindeverband_OSUA.pdf (pdf, 1806.3 kB)

SchnupperlehreNach oben

siehe auch --> Berufswahl

Schularzt / SchulzahnarztNach oben

Der schulärztliche Dienst überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse an den Schulen.

siehe auch --> Abschlussuntersuchung

Für die jährliche Kontrolluntersuchung bei einem Zahnarzt erhalten die SuS ein Büchlein. Es ist Sache der Eltern, die Untersuchungen bei einem Zahnarzt ihrer Wahl zu veranlassen. Die Kosten für den jährlichen Untersuch werden von den Gemeinden getragen.

SchulbesuchstageNach oben

An jedem 20. des Monates, welcher auf einen Werktag fällt, besteht für die Eltern/Erziehungsberechtig-ten die Möglichkeit eines offiziellen Schulbesuchs. Es wird empfohlen sich vorab kurz mit der KLP abzusprechen. Weitere Schulbesuchstage oder Projekte werden individuell kommuniziert.

Schulführung / SchulbehördeNach oben

Dem Schul- und Bildungswesen steht im Kanton Aargau das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) vor. Vor Ort bilden Schulpflege (strategische Führung) zusammen mit der Schulleitung (operative Führung) die Schulführung. Die Schulpflege wird von den Stimmbürgerinnen und –bürgern gewählt. Die Schulleitung wird durch die Schulpflege angestellt.

Schulordung OSUANach oben

Sämtliche Informationen zur OSUA-Schulordnung finden Sie im unten angehängten Dokument.

Dokument: Schulordnung ab 12.02.2024 - Version 8.1.24 (pdf, 166.1 kB)

Schulreisen (Exkursionen)Nach oben

In der 1. Oberstufe unternehmen die OSUA-Klassen in der Regel eine Schulreise. In der 1. – 3. Oberstufe unternehmen die OSUA-Klassen, in der Regel eintägige Exkursionen (Berufsschau, Theaterbesuch usw.).

Schulsozialarbeit SSANach oben

Schulsozialarbeit der OSUA - wir lösen Probleme gemeinsam!

ausführliche Informationen --> Schulsozialarbeit SSA

SchulwegNach oben

Schule und LP tragen die Verantwortung für das Wohlergehen der SuS während der Schulzeit. Dies umfasst den Zeitraum vom Eintreffen auf dem Schulareal (in der Regel fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn) bis zum Ende des Schulunterrichts (das Kind begibt sich unmittelbar nach Schulschluss auf dem kürzesten Weg nach Hause). Die Obhutspflicht der Schule endet, wenn die SuS das Schulareal verlassen. Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.

SchweigepflichtentbindungNach oben

An der Schule ist der Austausch unter der SL und den LP, mit dem SPD und weiteren Fachstellen oft angezeigt und wichtig. Damit sich dies im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen abwickeln lässt kann es notwendig sein, von den Eltern eine Schweigepflichtentbindung einzuholen.

Schülervereinbarung ab dem 12. SchuljahrNach oben

Wer an der OSUA über die gesetzlich vorgeschriebene Zeit von obligatorischen Schuljahren und dem erfüllten 16. Lebensjahr noch ein Jahr zur Schule geht, macht dies auf freiwilliger Basis. Hierfür wird eine Vereinbarung zwischen SuS, Eltern und Schule geschlossen. Vergehen gegen diese Vereinbarung können den Schulausschluss zur Konsequenz haben.

SpindNach oben

An der OSUA verfügen alle SuS über einen eigenen Spind. Darin können sie private Gegenstände wie auch Bücher, Kleider usw. einschliessen. Für verlorene Spindschlüssel ist eine Entschädigung von CHF 20.00 zu entrichten.

SprachentwicklungNach oben

 

Kinder lernen durch den Austausch mit anderen. Das ist auch bei der Sprache so. Was ist bei der Sprachentwicklung zu beachten?

--> Tipps zum Thema "Sprachentwicklung"

Unentschuldigte AbsenzenNach oben

Unentschuldigte Absenzen haben einen Eintrag im Zeugnis zur Folge und werden im Wiederholungsfall gebüsst.

UrlaubsgesuchNach oben

Urlaubsgesuche sind mittels dem unten angehängten Formular rechtzeitig an die bewilligende Stelle zu stellen. Nähere Informationen zum Thema Urlaub und Absenzen erhalten Sie im Eltern-ABC unter --> Urlaubsregelungen und --> Schulordnung.

Dokument: OSUA_Urlaubsgesuch_Schueler_110123 (pdf, 79.2 kB)

UrlaubsregelungenNach oben

Sämtliche Informationen zur Urlaubsregelung an der OSUA entnehmen Sie bitte dem unten angehängten Merkblatt. Weitere Informationen finden Sie in der --> Schulordnung. Das für die Gesuche notwendige Formular finden Sie im Eltern-ABC unter --> Urlaubsgesuch.

Das Merkblatt wird überarbeitet. Informationen erhalten Sie über Schulverwaltung 056 269 21 45.

 

WahlfächerNach oben

Angebot an Wahl- und Wahlpflichtfächer

Nebst den Pflichtfächern haben die SuS die Möglichkeit, je nach Schuljahr und Oberstufentyp Wahlfächer und Wahlpflichtfächer nach den persönlichen Interessen auszuwählen.

Die Wahl- und die Wahlpflichtfächer, welche mit einem p gekennzeichnet sind, sind promoti-onswirksam. Das heisst, diese werden benotet und die Noten zählen ebenfalls für die Verset-zung in die nächste Klasse.

Nicht promotionswirksam sind die Fächer Chor, Ethik und Religionen, Instrumentalunterricht, Ensemble, Farbe & Form, Fotografie analog und digital, Theater sowie Robotik.

Aufgrund der Anmeldungen wird festgelegt, ob und welche Kurse durchgeführt werden kön-nen. In gewissen Kursen können nicht mehr als 12-15 SuS teilnehmen.

Sollte ein Kurs nicht stattfinden können oder überbelegt sein, werden wir mit Ihnen und den SuS Rücksprache nehmen.

Zusammenarbeit Schule - ElternNach oben

Eltern sind verantwortlich, dass ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Es wird zudem erwartet, dass Eltern ihr Kind zur Erledigung der Hausaufgaben anhalten und es ausgeruht zur Schule schicken. Zudem wird verlangt, dass Eltern mit den LP, der SL und der KSPF kooperativ zusammenarbeiten. Gemäss SchulG sind die Eltern verpflichtet Einladungen der KSPF, der SL und/oder der LP zu Elternveranstaltungen sowie –gesprächen Folge zu leisten.

Eltern haben das Recht, den Unterricht ihres Kindes zu besuchen (siehe Schulbesuchstage). Die Schule ist verpflichtet, die Eltern über das Schulgeschehen und über die Leistungen ihres Kindes regelmässig zu informieren. Dazu finden Veranstaltungen wie Elterngespräche, Standortgespräche, Elternabende und Informationsveranstaltungen statt.

Falls Eltern das Gefühl haben, sie seien zu wenig informiert, sollen sie sich an die Vertreter der Schule wenden. Vor wichtigen Entscheiden haben die Eltern das Recht auf Anhörung und Einsicht in die Akten. Der definitive Entscheid wird ihnen von der KSPF schriftlich mit Begründung eröffnet. Dem Entscheid wird auch die Rechtsmittelbelehrung beigefügt. Diese gibt an, wie und wo eine Beschwerde gegen den Entscheid der KSPF eingereicht werden kann.